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Lieferketten

Das Lieferketten Sorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, ist seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Unternehmen müssen seit diesem Zeitpunkt Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte innerhalb ihrer Lieferketten beachten. Die Anforderungen des Gesetzes sind klar offengelegt und schaffen so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

Welche Unternehmen werden vom Gesetz erfasst?

  • Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (900 Unternehmen).
  • Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (4.800 Unternehmen).
  • Doch auch viele kleinere Unternehmen werden von Ihren Kunden auf die Erfüllung der Lieferkettensorgfaltspflichten angesprochen.

Erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflicht. Kennen Sie Ihre Lieferkette.

Mit unserem LkSG-Umsetzungskonzept helfen wir Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht aus deutschen LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Wir stellen Ihnen ein umfassendes Konzept zur Verfügung, das Ihnen die Umsetzung des LkSG in Ihrem Unternehmen so einfach wie möglich macht.

Ihr Weg zur Erfüllung des LkSG

 

Umfassendes Konzept

Wir stellen Ihnen ein vollständiges Umsetzungskonzept zur Verfügung, mit dem Sie ohne tiefere Vorkenntnisse und ohne lange Implementierungszeit die Anforderung aus dem LkSG erfüllen können.

   

 

 

Unternehmensspezifische Risikobewertung

Wir bewerten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken der Herkunftsländer und Bauteile bzw. Materialien Ihrer Lieferanten für Sie.

   

 

 

Bereits vielfach bewährt

Zahlreiche Unternehmen nutzen bereits unser LkSG-Umsetzungskonzept.

 

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