Vergabegrundlage
Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Unternehmen, die sich aktiv für eine klimafreundliche Zukunft einsetzen, übernehmen Verantwortung – für sich selbst, ihre Branche und die Gesellschaft. Die Gesellschaft für Klimaschutz München unterstützt Unternehmen gezielt dabei, ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu optimieren und langfristig zukunftsfähig zu gestalten.
Unsere Label stehen für Transparenz und einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz. Die Vergabe erfolgt auf Basis klar definierter Kriterien, die in diesem Dokument offengelegt werden. Fundament jeder Zertifizierung ist eine Treibhausgasbilanz, die in Anlehnung an die Vorgaben des Greenhouse Gas Protocols (GHGP) erstellt wird. Diese umfasst mindestens die Scope-1- und Scope-2-Emissionen sowie unternehmens- bzw. standortsbezogenen Scope-3-Emissionen.
Das primäre Ziel ist die nachhaltige Reduktion von Treibhausgasemissionen. Die erstellte Bilanz und die Analyse der Emissionsquellen ermöglichen es Unternehmen, gezielt Maßnahmen zur Minderung ihres CO₂-Fußabdrucks abzuleiten. Darüber hinaus schaffen wir die Möglichkeit, freiwillig internationale und regionale Klimaschutzprojekte zu unterstützen, um über die eigene Reduktion hinaus einen positiven Beitrag zu leisten.
Dieses Dokument bildet eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die Vergabe unserer Labels und fördert so glaubwürdiges und wirkungsvolles Engagement für den Klimaschutz.
Unternehmen, die ein Label der Gesellschaft für Klimaschutz München erhalten, verpflichten sich, ihren CO₂-Fußabdruck – bezogen auf alle Betriebsstätten – mindestens alle zwei Jahre nach den festgelegten Vorgaben zu erfassen. Diese regelmäßige Bilanzierung bildet die Grundlage für die Entwicklung wirkungsvoller und relevanter Reduktionsszenarien, die zur kontinuierlichen Senkung der Emissionen beitragen.
Die Zertifizierung setzt die Erfüllung folgender Kriterien voraus:
Das Greenhouse Gas Protocol (GHGP) legt verschiedene Wirkungskategorien fest, um die Erfassung und Bilanzierung von Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu standardisieren. Diese Wirkungskategorien dienen dazu, Emissionsquellen innerhalb von Scope 1, 2 und 3 detailliert zu klassifizieren und so ein umfassendes Bild des CO₂-Fußabdrucks eines Unternehmens zu erstellen.
Scope 1– Direkte Emissionen
Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die aus Quellen stammen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden. Dazu gehören etwa Emissionen, die durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in unternehmenseigenen Anlagen oder Fahrzeugen entstehen. Scope 1 beschreibt somit Emissionen, die das Unternehmen unmittelbar beeinflussen und direkt durch dessen Aktivitäten erzeugt werden:
Scope 2 – Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie
Scope 2 umfasst die indirekten Emissionen, die durch den Verbrauch von eingekaufter Energie wie Strom, Dampf, Wärme oder Kälte entstehen. Diese Emissionen entstehen zwar bei externen Energielieferanten, werden jedoch dem Unternehmen zugerechnet, da sie durch dessen Energieverbrauch bedingt sind. Scope 2 reflektiert somit die Klimabelastung durch den Energieverbrauch des Unternehmens:
Scope 3 - Indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette
Scope 3 beinhaltet alle weiteren indirekten Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette eines Unternehmens. Dies umfasst sowohl vorgelagerte Emissionen wie jene aus der Produktion und dem Transport von eingekauften Materialien, als auch nachgelagerte Emissionen, die durch die Nutzung und Entsorgung der Produkte entstehen. Scope 3 umfasst häufig den größten Anteil der Emissionen und ist gleichzeitig am schwierigsten zu erfassen, da er alle Emissionen berücksichtigt, die nicht direkt mit der eigenen operativen Tätigkeit verbunden sind, jedoch durch diese beeinflusst werden:
Die Erstellung einer umfassenden Treibhausgasbilanz mit der Betrachtung aller relevanten Scope 3 Kategorien ist für Unternehmen, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind, verpflichtend. Wir empfehlen Unternehmen grundsätzlich eine möglichst vollständige Bilanz ihrer Emissionen zu erstellen. So können Emissionstreiber entlang der Wertschöpfungskette identifiziert, Reduktionspotentiale erkannt und wirkungsvolle Maßnahmen definiert werden.
Unternehmen müssen ein innerbetriebliches System zur Erhebung ihrer Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen entwickeln. Dabei ist sicherzustellen, dass die vor- und nachgelagerten Scope-3-Emissionen möglichst genau abgebildet werden. Die Erhebungen dienen als Grundlage für die Verleihung und fortlaufende Führung der Label der Gesellschaft für Klimaschutz München. Die Berechnungen basieren auf den in Kapitel 2.3 definierten Emissionskategorien und orientieren sich am Greenhouse Gas Protocol (GHGP).
Grundsätzlich gilt, dass die Datenerhebung in allen Scope-Bereichen, insbesondere in Scope 3, so durchgeführt wird, dass sie technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Falls für bestimmte Emissionsquellen keine Primärdaten vorliegen oder deren Erhebung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, können Schätzwerte herangezogen werden. Sollte sich jedoch im Zuge der ersten Bilanzierung herausstellen, dass eine mittels Schätzung ermittelte Emissionskategorie einen signifikanten Einfluss auf die Gesamtemissionen des Unternehmens hat, ist eine schrittweise Umstellung auf Primärdatenerfassung erforderlich.
Die Systemgrenzen legen fest, in welchem Rahmen die Bilanzierung durchgeführt werden soll. Im Folgenden werden die möglichen Ausgestaltungen der Systemgrenzen beschrieben.
Für die Bilanzierung wird der Operational-Control-Ansatz zugrunde gelegt. Damit werden innerhalb der organisatorischen und operativen Systemgrenzen (s.u.) alle Emissionsquellen berücksichtigt, auf die das Unternehmen eine effektive Kontrolle ausübt.
Die Erfassung nachgelagerter Emissionen stellt Unternehmen aufgrund begrenzter Datenverfügbarkeit vor besondere Herausforderungen. Um eine einheitliche und praktikable Umsetzung der Klimaschutzinitiative zu gewährleisten, wird eine schrittweise Integration der Scope-3 Emissionen bei der Bilanzierung verfolgt. In der derzeitigen Fassung liegt der Fokus daher zunächst auf den Emissionen, welche die Unternehmen direkt beeinflussen können und erhebliche Potentiale für unmittelbare Reduktionsmaßnahmen bestehen. Die schrittweise Integration nachgelagerter Aktivitäten wird im Rahmen der Weiterentwicklung der Initiative geprüft, sobald verlässliche Daten und standardisierte Erfassungsmethoden zur Verfügung stehen.
Für die Erstellung der Treibhausgasbilanz gelten folgende Mindestanforderungen:
Scope |
Emissionskategorie |
Betrachtungsumfang |
Scope 1 |
1.1 Stationäre Verbrennung |
Komplett |
1.2 Mobile Verbrennung |
Komplett |
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1.3 Flüchtige Emissionen |
Komplett |
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1.4 Prozessbedingte Emissionen |
Komplett |
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Scope 2 |
2.1 Eingekaufter Strom |
Komplett |
2.2 Eingekaufte Wärme, Dampf oder Kälte |
Komplett |
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Scope 3 |
3.1 Eingekaufte Güter und Dienstleistungen |
Teilweise Betrachtung – nur: Verbrauchsmittel, Frischwasser, Papier- und Druckerzeugnisse |
3.2 Kapitalgüter |
Komplett |
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3.3 Vorgelagerte energiebezogene Emissionen |
Komplett |
|
3.4 Transport und Verteilung (vorgelagert) |
Teilweise Betrachtung – nur Austauschlogistik |
|
3.5 Abfallaufkommen |
Komplett |
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3.6 Geschäftsreisen und Hotelübernachtungen |
Komplett |
|
3.7 Pendeln der Mitarbeiter (inkl. Mobiles Arbeiten) |
Komplett |
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*Die Gesellschaft für Klimaschutz München behält sich vor, die Anforderungen für die Ermittlung der Scope-3-Emissionen aus juristischen, behördlichen oder gesetzlichen Gründen zu erweitern und anzupassen.
Die organisatorischen Systemgrenzen bestimmen, welche Unternehmensbereiche (wie z. B. Standorte, Tochtergesellschaften) in die Erstellung der Treibhausgasbilanz einbezogen werden.
Im Rahmen dieser Zertifizierung müssen sämtliche Emissionen der zu zertifizierenden Gesellschaft erfasst werden.
Die Begrenzung der Emissionsmessungen auf einen spezifischen Standort, eine Region oder ein Land kann für eine fundierte Klimastrategie und eine transparente Stakeholder-Kommunikation vorteilhaft sein. Sie ermöglicht eine höhere Datenqualität und Genauigkeit, da die Verfügbarkeit belastbarer Emissionsdaten je nach Region stark variiert. Zudem sorgt eine einheitliche methodische Abgrenzung für bessere Vergleichbarkeit über verschiedene Berichtszeiträume hinweg und erhöht die Konsistenz der Berechnungen. Durch diese Fokussierung können Unternehmen gezieltere Reduktionsmaßnahmen umsetzen, die an lokale regulatorische Vorgaben und technologische Möglichkeiten angepasst sind. Gleichzeitig wird die Transparenz gegenüber Stakeholdern verbessert, indem die Klimaleistungen nachvollziehbar und glaubwürdig dargestellt werden.
Natürliche Klimaneutralität stellt für viele produzierende Unternehmen aus technologischer und ökonomischer Sicht eine nahezu unmögliche Herausforderung dar, da entlang der Lieferkette und Produktion an mehreren Stellen unvermeidbare oder nicht weiter reduzierbare Treibhausgasemissionen auftreten. Unternehmen wird daher die Möglichkeit geboten, durch finanzielle Beiträge oder den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten sowohl internationale als auch regionale Projekte zu fördern. Die Höhe der Unterstützung muss dabei mindestens dem Umfang der zuvor berechneten (s. Kapitel 2) Emissionen entsprechen. Dennoch muss die Vermeidung und Reduktion von CO2e-Emissionen aus Klimaschutzgründen stets vorrangig behandelt werden.
In diesem Zusammenhang wird von sogenannten Beyond Value Chain Mitigation (BVCM)-Projekten gesprochen. Dies bedeutet, dass die Grundlage für die Finanzierung auf den ermittelten, (noch) nicht vermeidbaren CO₂-Emissionen basiert, jedoch die Emissionen des Unternehmens selbst nicht direkt gegengerechnet oder ausgeglichen werden. Durch diese Investitionen trägt das Unternehmen aktiv zur Vermeidung von CO₂-Emissionen außerhalb seiner eigenen Wertschöpfungskette bei – häufig auf eine Weise, die sowohl ökologisch als auch gesellschaftlich wirksamer ist, als dies innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette möglich wäre. BVCM-Projekte umfassen beispielsweise erneuerbare Energien wie Wind-, Wasser- oder Solarenergie, naturbasierte Lösungen wie Aufforstung sowie Projekte mit sozialen Co-Benefits, wie etwa die Bereitstellung effizienter Kochherde.
Projekte der folgenden Standards sind im Rahmen der Zertifizierung zugelassen: UN CER (Certified Emission Reduction der Vereinten Nationen), VCS (Verified Carbon Standard) und der u. a. vom WWF entwickelteGold Standard. Die Klimaschutzprojekte werden von einem der international anerkannten Zertifizierungsstandards akkreditiert, freigegeben und kontrolliert. Die Validierung der Projektergebnisse, in Bezug auf die erzielten CO2e-Einsparungen, wird durch unabhängige Prüfinstanzen bescheinigt. So wird ein hoher Qualitätsstandard der Klimaschutzprojekte gewährleistet. Es werden auch regionale Projekte akzeptiert, welche nach der ISO 14064-2 zertifiziert sind.
Unternehmen, die den Zertifizierungsprozess der Gesellschaft für Klimaschutz München erfolgreich durchlaufen und die damit verbundenen Anforderungen erfüllen, leisten einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaschutzziele sowie der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs). Sie übernehmen Verantwortung für ihren ökologischen Fußabdruck und setzen ein klares Zeichen für eine nachhaltige Zukunft.
Darüber hinaus nehmen diese Unternehmen eine Vorreiterrolle ein, die weit über ihre eigene Branche hinaus Wirkung entfaltet. Die Zertifizierung bestätigt ihr aktives Engagement im Klimaschutz und stärkt ihre Reputation im Bereich Nachhaltigkeit. Dies kann nicht nur einen Wettbewerbsvorteil bei der Auftragsvergabe verschaffen, sondern auch ihre Attraktivität für Kunden, Mitarbeitende und Geschäftspartner steigern.
Zudem fördert die Zertifizierung das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unternehmen übernehmen so eine führende Rolle und fungieren als Multiplikatoren, indem sie Klimaschutz als unverzichtbaren Bestandteil unternehmerischer Verantwortung etablieren.
Das Label „Klimaschutzbeitrag“ stellt dar, dass das Unternehmen durch freiwillige finanzielle Beiträge pro Bilanzjahr zur Vermeidung von Emissionen außerhalb ihrer eigenen Wertschöpfungskette beiträgt. Diese Investitionen erfolgen in ausgewählte internationale oder regionale Klimaschutzprojekte, wie in Abschnitt 3 beschrieben.
Die Höhe des Beitrags wird auf Grundlage der zuvor berechneten Treibhausgasbilanz festgelegt. Mindestanforderung ist dabei die Summe der THG-Emissionen aus den folgenden Kategorien:
Scope |
Emissionskategorie |
Betrachtungsumfang |
Scope 1 |
1.1 Stationäre Verbrennung |
Komplett |
1.2 Mobile Verbrennung |
Komplett |
|
1.3 Flüchtige Emissionen |
Komplett |
|
1.4 Prozessbedingte Emissionen |
Komplett |
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Scope 2 |
2.1 Eingekaufter Strom |
Komplett |
2.2 Eingekaufte Wärme, Dampf oder Kälte |
Komplett |
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Scope 3 |
3.1 Eingekaufte Güter und Dienstleistungen |
Teilweise Betrachtung – nur: Verbrauchsmittel, Frischwasser, Papier- und Druckerzeugnisse |
3.2 Kapitalgüter |
Komplett |
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3.3 Vorgelagerte energiebezogene Emissionen |
Komplett |
|
3.4 Transport und Verteilung (vorgelagert) |
Teilweise Betrachtung – nur Austauschlogistik |
|
3.5 Abfallaufkommen |
Komplett |
|
3.6 Geschäftsreisen und Hotelübernachtungen |
Komplett |
|
3.7 Pendeln der Mitarbeiter (inkl. Mobiles Arbeiten) |
Komplett |
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Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung mindestens alle zwei Jahre durchführen lassen, Emissionen langfristig reduzieren und einen Klimaschutzbeitrag in Höhe der nicht vermeidbaren Emissionen geleistet haben, sind berechtigt, das folgende Label zu verwenden:
Das Label „Klimaneutral“ stellt dar, dass das Unternehmen durch freiwillige finanzielle Beiträge pro Bilanzjahr zur Vermeidung von Emissionen außerhalb ihrer eigenen Wertschöpfungskette beiträgt. Diese Investitionen erfolgen in ausgewählte internationale Klimaschutzprojekte, wie in Abschnitt 3 beschrieben.
Die Höhe des Beitrags wird auf Grundlage der zuvor berechneten Treibhausgasbilanz festgelegt. Mindestanforderung ist dabei die Summe der THG-Emissionen aus den folgenden Kategorien:
Scope |
Emissionskategorie |
Betrachtungsumfang |
Scope 1 |
1.1 Stationäre Verbrennung |
Komplett |
1.2 Mobile Verbrennung |
Komplett |
|
1.3 Flüchtige Emissionen |
Komplett |
|
1.4 Prozessbedingte Emissionen |
Komplett |
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Scope 2 |
2.1 Eingekaufter Strom |
Komplett |
2.2 Eingekaufte Wärme, Dampf oder Kälte |
Komplett |
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Scope 3 |
3.1 Eingekaufte Güter und Dienstleistungen |
Teilweise Betrachtung – nur: Verbrauchsmittel, Frischwasser, Papier- und Druckerzeugnisse |
3.2 Kapitalgüter |
Komplett |
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3.3 Vorgelagerte energiebezogene Emissionen |
Komplett |
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3.4 Transport und Verteilung (vorgelagert) |
Teilweise Betrachtung – nur Austauschlogistik |
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3.5 Abfallaufkommen |
Komplett |
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3.6 Geschäftsreisen und Hotelübernachtungen |
Komplett |
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3.7 Pendeln der Mitarbeiter (inkl. Mobiles Arbeiten) |
Komplett |
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Eine Tonne emittiertes CO2e entspricht einem Klimaschutzzertifikat (Nachkommastellen werden auf ganze Zahlen aufgerundet). Der finanzielle Beitrag muss pro Jahr geleistet werden.
Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung mindestens alle zwei Jahre durchführen lassen, Emissionen langfristig reduzieren und nicht vermeidbare Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert haben (bilanzielle/rechnerische Klimaneutralität), sind berechtigt, das folgende Label ausschließlich in der Kommunikation mit B2B-Kunden zu verwenden:
Unternehmen, die ein Label der Gesellschaft für Klimaschutz München führen, verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher Anforderungen dieser Vergabegrundlage. Nach Erfüllung der festgelegten Kriterien und erfolgreicher Zertifizierung erhalten sie das entsprechende Label sowie alle erforderlichen Unterlagen für die vertragsgemäße Nutzung in digitaler Form.
Mit der Einhaltung dieser Vorgaben erwerben Unternehmen das Recht zur Nutzung des Labels in ihrer Unternehmenskommunikation. Dies umfasst die Verwendung in digitalen und klassischen Werbematerialien, darunter die Unternehmenswebsite, soziale Netzwerke, E-Mails, Broschüren und Werbeanzeigen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist jedoch das Anbringen des Labels auf Produkten oder deren Verpackungen.
Bei der Darstellung der Labels müssen die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
Um die Wertigkeit und Aussagekraft des Labels klar zu vermitteln, wird empfohlen, die zugehörigen Informationen in der Kommunikation transparent aufzugreifen. Der alleinige Einsatz eines externen Siegels ohne weiterführende Erläuterung ist nicht ausreichend, um Stakeholder umfassend über die Klimaschutzmaßnahmen des Unternehmens zu informieren.
Bei Verstößen gegen diese Vergabegrundlage oder der Überschreitung des vorgeschriebenen Zeitintervalls zur erneuten Zertifizierung wird die Nutzung des entsprechenden Labels unverzüglich untersagt.
Unternehmen, die ein Label der Gesellschaft für Klimaschutz München nutzen, sind verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre eine Treibhausgasbilanz zu erstellen. Diese muss auf Basis des letzten Kalenderjahres oder Geschäftsjahres erfolgen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Rezertifizierung liegt beim Unternehmen. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten innerhalb des laufenden Geschäfts- bzw. Kalenderjahres wird gewährt. Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss eine aktualisierte Treibhausgasbilanz gemäß den in Kapitel 2 definierten Anforderungen vorgelegt werden.
Zusätzlich ist für die Nutzung des Labels erforderlich, dass die entsprechende Menge an Klimaschutzzertifikaten spätestens innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres erworben wird. Auch hierfür trägt das Unternehmen die Verantwortung.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Nutzungsrecht. Eine Weiterverwendung des Labels, sei es zur Kennzeichnung oder in der Werbung, ist nur nach einer erneuten Zertifizierung zulässig.
Die dargestellten Labels sind jeweils für das laufende Geschäfts- bzw. Kalenderjahr gültig. Die Kündigung der Nutzung muss schriftlich bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.
Die Gesellschaft für Klimaschutz München behält sich das Recht vor, die Vergabegrundlage aufgrund juristischer, behördlicher oder gesetzlicher Anforderungen zu erweitern oder anzupassen.
München, Februar 2025